Vorsicht: Überfall!

Erfolgreiches Krisenmanagement im Fachgeschäft
Auch wenn Raubüberfälle auf Augenoptikergeschäfte eher selten sind, sollten Inhaber wissen, mit welchen Maßnahmen sie konsequent vorbeugen können. Viele Überfälle geschehen meist innerhalb einer Stunde vor oder nach Ladenschluss – besondere Gefahr herrscht beim Abschließen oder bei der Ladenöffnung. Wenn nun einmal doch der Notfall eingetreten ist, gilt es Ruhe zu bewahren und einige grundlegende Punkte aus dem Bereich Krisenmanagement einzuhalten.
Neben dem starken Anstieg von Ladendiebstahl im vergangenem Jahr (siehe Artikel in FOCUS 09_2024) gibt es weitere Gefahren, mit denen ein Geschäftsinhaber vorsorglich umgehen muss. Hierzu zählen leider auch Raubüberfälle oder Bombendrohungen. Nutzen Sie vorab schon unbedingt alle Möglichkeiten, solche Situationen zu vermeiden oder sie im Fall der Fälle bestmöglich zu bewältigen.
Wir erklären, was Sie tun können.
Vorbeugung neuer Gefahren
Gestalten Sie Ihre Geschäftsräume so hell wie möglich – was selbstverständlich in einem Fachgeschäft sein sollte, in dem vorwiegend Waren wie Brillen angeboten werden. Auch eine helle Außenbeleuchtung kann schon zur Vorbeugung unterstützend sein. Der Bargeldbestand sollte immer so gering wie möglich gehalten werden und es sollten auch Geldabschöpfungen mehrmals am Tage durchgeführt werden. Eine bauliche Möglichkeit ist es, Überfallmelder an sensiblen Stellen wie Tresorraum und Kassenplätzen zu installieren. Manche Geschäfte nutzen auch Handmelder an der Kasse, wo man unbemerkt bei einem Überfall die Polizei sofort informieren kann. Natürlich sollte das Personal deutlich darauf verwiesen werden, auf keinen Fall mit Außenstehenden über Sicherheitsregelungen oder Bargeldaufbewahrung zu reden. Am besten halten Sie das im Arbeitsvertrag fest.
Der Notfall ist eingetreten
Was ist während eines Überfalls zu beachten? Bleiben Sie ruhig und verbindlich, versuchen Sie – was schwer genug ist – den Schrecken zu überwinden. Verzichten Sie auf Provokation, Gegenwehr oder laute Hilferufe, dies kann den Täter anstacheln. Stattdessen handeln Sie wie folgt:
- Befolgen Sie immer alle Anweisungen des Täters, ohne zu diskutieren.
- Prägen Sie sich wichtige Tätermerkmale ein, so gut es in der Situation geht.
- Wenn Sie den Täter „erkannt“ haben, lassen Sie es sich nicht anmerken!
- Stellen Sie sich dem Täter niemals in den Weg oder leugnen das Vorhandensein von Schlüsseln, die der Täter haben will.
Auch nach einem Überfall im Geschäft sollten einige Punkte eingehalten werden um die Polizei später bei der Täterverfolgung zu unterstützen:
- Helfen Sie zuerst den Verletzten. Oder rufen Sie einen Arzt oder Krankenwagen.
- Alarmieren Sie die Polizei via 110 oder überzeugen Sie sich, ob der ausgelöste Alarm angekommen ist.
- Berühren Sie nichts und sorgen Sie dafür, dass alle den Tatort verlassen. Stellen Sie sofort den Geschäftsbetrieb ein. Zeugen und Kunden sollten auf die Polizei warten und sammeln Sie die Namen und Anschriften.
- Notieren Sie sich Ihre Beobachtungen ganz genau, damit die Polizei später besser den Tatvorgang nachvollziehen kann. Geben Sie keine Auskünfte an Andere wie die Presse oder sonstige Personen.
Der sichere Geldtransport
In den vergangenen Jahren sind auch vermehrt Überfälle auf Geldtransporte oder auf Geldboten festzustellen.
Die Abführung der Tageseinnahmen im Einzelhandel ist deshalb mit Kriminalitätsrisiken verbunden und sollte grundsätzlich durch professionelle Geld- bzw. Werttransportunternehmen erfolgen.
Ist die Inanspruchnahme solcher Dienstleister für größere Handelsunternehmen in aller Regel schon Standard, so ist sie für kleinere und selbständige Einzelhandelsgeschäfte oft zu kostspielig. Hier sind es die Unternehmer selbst oder die von ihnen beauftragten Mitarbeiter, die die Verkaufserlöse zur Bank transportieren. Einige wichtige Punkte gilt es zu beachten:
- Größere Geldbeträge sind bis zur Abführung an die Bank oder Sparkasse in einem durch das Kassenpersonal nicht zu öffnenden Behältnis aufzubewahren. Im Falle einer eventuell notwendigen Zwischenlagerung von Verkaufserlösen sollten nur zertifizierte Wertbehältnisse (Geldschränke) nach DIN EN 1143-1 verwendet werden.
- Dabei gilt: Ein Typenschild mit Klassifizierung befindet sich auf der Innenseite des Wertbehältnisses. Der zu wählende Widerstandsgrad richtet sich nach den zu erwartenden Tageseinnahmen sowie nach Vorgaben des Versicherers.
- Die verwendeten Wertbehältnisse sind entsprechend der Installationsanleitung der Hersteller aufzustellen bzw. zu montieren. Die Wertbehältnisse sind in Räumen mit angemessenen mechanischen sowie elektrisch/elektronischen Absicherungen aufzustellen.
Ist die Inanspruchnahme von Geld- bzw. Werttransportfirmen nicht möglich, so sollte die zu transportierende Geldsumme durch Splittung auf mehrere Transporte kleingehalten werden. Als Geldboten sind dabei nach Möglichkeit mindestens zwei Mitarbeiter einzusetzen, die sowohl volljährig als auch körperlich geeignet sind. Diese Mitarbeiter sind mindestens halbjährlich einer Schulung zu unterziehen, in der sie über die Verhaltensregeln bei Geldtransporten belehrt werden. Örtliche und zeitliche Details zu den Geldtransporten sind möglichst geheim zu halten und ausschließlich dem beauftragten Geldboten mitzuteilen. Für einen möglichst kurzen Weg des Geldtransportes ist ein nahegelegenes Geldinstitut vorzuziehen.
Sowohl für die Entsorgung als auch die Zwischenlagerung der Tageseinnahmen gelten für den Unternehmer u.a. die Regeln der Berufsgenossenschaft für den Einzelhandel. So ist der Unternehmer verpflichtet, die für seine Beschäftigten bestehende Gefährdungslage zu ermitteln und auf dieser Grundlage zu beurteilen, welche technischen, baulichen und organisatorischen Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen erforderlich sind (Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Umgang mit Zahlungsmitteln in Verkaufsstellen – R3). Dazu gehören z.B. die Installation von Überfallmeldern in den Geldbearbeitungsräumen sowie die Bereitstellung von mit Zeitschlössern ausgerüsteten Wertbehältnissen.
Hinweise an Geldboten
- Geldtransporte sind immer sorgfältig zu planen. Sie dürfen nicht zur Routine werden, damit potenzielle Täter ihre Kenntnisse über regelmäßige Gewohnheiten von Geldboten nicht für die Tatausführung nutzen:
- Geldtransporte sollten zu wechselnden Zeiten, auf unterschiedlichen Wegen und nach Möglichkeit bei Tageslicht durchgeführt werden.
Aus taktischen Gründen empfiehlt es sich für den Geldboten, keine Hinterausgänge zu nutzen und schlecht einsehbare Straßen und Plätze zu meiden.
Vor und während des Geldtransportes ist mit besonderer Aufmerksamkeit die Umgebung zu beobachten. Der Geldbote sollte sich verdächtige Personen einprägen und nach Möglichkeit deren Fahrzeugkennzeichen notieren (deshalb immer Notizbloch und Schreibgerät dabeihaben). Besondere Aufmerksamkeit ist auf Personen zu richten, die sich in verdächtiger Weise vor oder als letzter Kunde im Geschäft aufhalten.
Auf das Mitführen von Waffen jeglicher Art sollte grundsätzlich verzichtet werden. Empfohlen wird dagegen die Mitnahme von Handys, um im Notfall schnellstmöglich die Polizei benachrichtigen zu können. Für sogenannte nichtprofessionelle Geldboten empfiehlt es sich, die Abführung der Tageseinnahmen so durchzuführen, dass sie von Außenstehenden nicht als solche zu erkennen sind. Dazu sollten unauffällige Geldbehältnisse genutzt werden. Der Fachhandel bietet auch für Mitarbeiter des Einzelhandels geeignete Geldtransportsicherungssysteme (z.B. Sicherheitskoffer etc.) an. Bei längeren Wegstrecken zum Geldinstitut ist aus Sicherheitsgründen die Nutzung des PKW den öffentlichen Verkehrsmitteln vorzuziehen. Der Weg zum Geldinstitut ist zügig und ohne Unterbrechungen zurückzulegen. Werden während des Geldtransportes verdächtige Situationen festgestellt, so sollte der Geldbote im Regelfall seinen Weg unauffällig fortsetzen und die Nähe zu anderen Personen und damit den Schutz der Öffentlichkeit suchen.
Weitere Informationen erhalten Sie auch in allen kriminalpolizeilichen Beratungsstellen.
Thema Einbruch vorbeugen
Mit der richtigen Sicherheitstechnik und präventivem Verhalten schützen Sie Ihr Fachgeschäft vor Einbrüchen. Ein effektiver Einbruchschutz kann Ihnen daher einiges an Ärger und Aufwand ersparen. Um in Ihr Geschäft einbrechen zu können, brauchen die Kriminellen meist Einstiegshilfen. Das sind zum Beispiel Leitern oder Mülltonnen, die Sie unbedacht auf dem Grundstück stehen lassen und durch die Täter an höher liegende Fenster herankommen oder auf ein Vordach steigen können. Beim Einbruchschutz spielen die Fenster eine besonders große Rolle für die Sicherheit Ihrer Geschäftsräume. Deshalb sollten Gegenstände, die womöglich beim Einstieg in Ihr Haus helfen, nicht frei zugänglich sein. Eine Möglichkeit zur Vorbeugung können auch Bewegungsmelder sein. Immer, wenn jemand in der Nähe Ihrer geschäftlichen Räumlichkeiten ist, geht das Licht an und kann die Täter schon abschrecken.
Wertvolle Wertgegenstände können besser in einem Tresor, geprüft/zertifiziert nach EN 1143-1 ab der Widerstandsklasse WG 0 oder im Bankschließfach aufbewahrt werden.
Wie verhalte ich mich nach einem Einbruch?
Hier gilt es Ruhe zu bewahren und die Polizei zu rufen. Außerdem ist es wichtig, möglichst nichts anzufassen, da sonst Spuren zerstört werden können. Erst wenn die Spurensicherung der Polizei vor Ort war, sollte man anfangen aufzuräumen. Details klären Sie am besten mit den Beamten vor Ort. Ein Wertgegenstandsverzeichnis enthält eine Auflistung der Wertgegenstände inklusive Kaufdatum, besonderen Merkmalen und idealerweise auch noch Fotos. Vor allem bei Schmuckstücken oder wertfollen Brillenfassungen sind Fotos sinnvoll. Das Verzeichnis gibt im Einbruchsfall einen Überblick, was gestohlen wurde. Außerdem kann das Verzeichnis der Polizei bei den Ermittlungen helfen. Auch um die Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend zu machen, ist ein Wertgegenstandsverzeichnis sinnvoll.
Der richtige mechanische Grundschutz
Es kommt darauf an, ob es um den Einbau von neuen Fenstern und Türen geht oder um die Nachrüstung. Wenn man neu baut oder saniert, dann sollte man am besten gleich auf geprüfte und zertifizierte einbruchhemmende Türen und Fenster nach DIN EN 1627 mit Resistance Class (Widerstandsklasse) 2 achten. Das ist die Klasse, die einem Schraubendreher, also dem typischen Einbruchswerkzeug, gut standhält. Bei diesen Fenstern und Türen sind Rahmen, Beschläge und Schließbleche genau aufeinander abgestimmt. Die Polizei stellt auch Herstellerverzeichnisse mit Anbietern zur Verfügung, die eine solche Sicherheitstechnik führen.
Bei älteren Fenstern sollten die Beschläge durch umlaufende sogenannte Pilzzapfenbeschläge ausgetauscht werden. Das sind hinterhakende Beschläge, die in Verbindung mit einem abschließbaren Fenstergriff das Aufhebeln des Fensters verhindern können. Auch abschließbare Fenstergriffe sind nachrüstbar, aber nur in Verbindung mit dem einbruchhemmenden Pilzzapfenbeschlag sinnvoll. Die andere Variante sind aufschraubbare Produkte, die ebenfalls zertifiziert sein sollten. Hier ist es außerdem wichtig, dass mindestens eine Sicherung auf Griff- und eine auf Scharnierseite angebracht wird. Auch Balkon- und Terrassentüren lassen sich so nachrüsten, allerdings mit entsprechend mehr Sicherungen auf jeder Seite. Wohnungs- und Haustüren, aber auch Kellertüren, lassen sich nachträglich zum Beispiel durch zertifizierte Querriegelschlösser sichern.
Ist eine Alarmanlage sinnvoll?
Grundsätzlich gilt: Mechanik vor Elektronik. Wenn man sich aber eine Einbruchmeldeanlage zulegen möchte, dann
sollte dies mit zertifizierten und aufeinander abgestimmten Produkten geschehen, die von einem Fachmann installiert werden. Am besten wird die Anlage dann bei einem Wachdienst aufgeschaltet, der im Fall eines Einbruchs auch schnell reagieren kann. Ganz wichtig: Die Anlage sollte störungsfrei funktionieren, da die Wirkung des Alarms sonst verpufft. Es darf nicht zu Fehlalarmen kommen. Außerdem ist es kostenpflichtig, wenn die Polizei aufgrund eines Fehlalarms gerufen wird.
Videoüberwachung
Im Rahmen eines stimmigen Einbruchs-Sicherheitskonzepts kann eine Videoüberwachung auf dem eigenen Grundstück sinnvoll sein. Wichtig ist jedoch, dass dabei Gesetze zu Datenschutzrechten (z.B. Recht am eigenen Bild, das Grundrecht der freien Persönlichkeitsentfaltung) sowie straf- oder zivilrechtliche Bestimmungen beachtet werden. Lassen Sie sich bei Unsicherheit juristisch beraten, damit Sie rechtlich auf der sicheren Seite sind.
Hierauf sollten Sie bei der Videoüberwachung ein Auge haben:
- Eine Überwachung ist in der Regel nur dann zulässig, wenn sie „verhältnismäßig“ ist, das heißt, wenn andere, einfachere, Möglichkeiten des Einbruchschutzes ausgeschöpft wurden. Auf die Überwachung muss explizit hingewiesen werden.
- Überwachen Sie nur nötige Bereiche und nur Bereiche auf Ihrem eigenen Grundstück. Die Überwachung von öffentlichen Bereichen durch Sie ist nicht zulässig. Löschen Sie die aufgezeichneten Daten regelmäßig.
- Die Planung, der Einbau und die Wartung der Anlage sollten nur durch eine Fachfirma vorgenommen werden, die DIN-geprüfte Materialien verwendet.
Verhalten bei einer Bombendrohung
„In Ihrer Firma liegt eine Bombe – sie geht in 60 Minuten hoch“ – bis zu 1.000 derartiger Fälle passieren jährlich in Deutschland. Ein echtes Schreckensszenario für jeden Händler. Glücklicherweise erfolgt nach den meisten dieser Drohungen keine tatsächliche Explosion. Das ist, neben der Furcht vor Imageschäden, auch der Grund, warum in der Presse darüber wenig zu lesen ist.
Allein, diese Erkenntnis hilft nicht weiter, denn die Geschäftsleitung bleibt verantwortlich für das Leben und die Gesundheit von Personal und Kunden, für die Unversehrtheit von Sachgütern und Vermögenswerten und letztlich selbstverständlich auch für das Ansehen des Unternehmens in der Öffentlichkeit. Das bedeutet, sie muss handeln, will sie sich nicht straf- und haftbar machen.
Es ist also unerlässlich zu wissen, wie sich in solch einem Gefahrenfall in einem Geschäft – auch bei einer Bombendrohung –richtig zu verhalten ist.
Vorab: Bombendrohungen stellen eine Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung einer Straftat gemäß §126 StGB (Strafgesetzbuch) dar. Sie können aber auch Bestandteil der Durchführung eines Sprengstoffverbrechens sein.
Bombendrohungen werden meist auf telefonischem Wege übermittelt. Andere Formen, wie z.B. die schriftliche oder durch Personen direkt übermittelte Drohung, spielen nur eine untergeordnete Rolle. In jedem Fall ist immer das Hinzuziehen eines zweiten Zuhörers sinnvoll.
Erfahrungsgemäß werden anonyme Bombendrohungen häufig von geltungssüchtigen Psychopathen und Betrunkenen, aber auch von Kindern und Jugendlichen, vorgebracht. Die Palette möglicher Zielobjekte und -personen ist unbegrenzt. Tendenziell sind insbesondere medizinische und öffentliche Einrichtungen, bestimmte Unternehmen in der Elektronik-, Chemie- bzw. Rüstungsbranche sowie polizeiliche und militärische Einrichtungen betroffen. Im Einzelnen könnten das beispielsweise Bahnhöfe, Schulen, Banken, Kaufhäuser, Gaststätten, Hotels, Sozialämter und Agenturen für Arbeit, aber auch Theater und Kinos sein.
So vielfältig mögliche Ziele von Bombendrohungen sind, so vielfältig sind auch die konkreten Handlungsszenarien im jeweiligen Fall. Daher kann es auch keinen allgemeingültigen Maßnahmenkatalog für das Verhalten bei einer Bombendrohung geben. Es kommt immer auf die jeweiligen Umstände an. Aus diesem Grund verstehen sich die nachfolgenden Ausführungen lediglich als Handlungsrahmen, in dem die jeweilige orts- und lagebezogene Situation Berücksichtigung finden muss. Die Umsetzung der folgenden Leitlinien obliegt dem jeweiligen Entscheidungsträger des speziellen Objektes.
Keine Chance den „Trittbrettfahrern“!
Grundsätzlich sollten im Falle einer Bombendrohung alle Maßnahmen so abgestimmt sein, dass nach Möglichkeit eine Wirkung in die Öffentlichkeit (Außenwirkung) nicht unnötig ausgeweitet wird. Bei Wahrung einer größtmöglichen Diskretion kann es sogar gelingen, den oder die Täter um das Erfolgserlebnis zu bringen. Damit gelingt es auch zunehmend, Nachahmer und sogenannte „Trittbrettfahrer“ von ähnlichen Handlungen abzuhalten.
In der Vergangenheit wurde in Deutschland nur in äußerst wenigen Fällen nach einer Bombendrohung tatsächlich ein Sprengsatz gefunden bzw. gezündet. Dennoch wird dringend empfohlen, bei der Beurteilung der Ernsthaftigkeit von eingegangenen Bombendrohungen und der Entscheidungsfindung für die notwendigen Maßnahmen die Polizei rechtzeitig beratend einzubeziehen.
Unbedingte Voraussetzung für ein qualifiziertes Herangehen ist eine ausreichende Sensibilisierung des Personals für diese besondere Situation sowie die ständige Kommunikation mit der örtlichen Polizei. Nur so gelingt eine objektive und umfassende Einschätzung der Lage. Überzogene oder unzweckmäßige Entscheidungen werden so vermieden. Hier hilft es, sich Infos von der hiesigen Polizeidienststelle zu holen.
Maßnahmen nach einer Bombendrohung
Das richtige Verhalten beim Eingang einer Bombendrohung ist entscheidend für die spätere Beurteilung der Lage hinsichtlich der Ernsthaftigkeit und der Wahl der zweckmäßigsten Maßnahmen.
Gemäß den vorliegenden Erfahrungen gehen die meisten Bombendrohungen telefonisch ein. Nimmt den Anruf eine geschulte und vorbereitete Person entgegen, kann dies zur Verunsicherung und Verwirrung des Anrufers führen und diesen unter Umständen zu Fehlern (z.B.
lange Gesprächsdauer, Nennen des Namens oder Aufenthaltsortes) veranlassen.
Nach Beendigung des Gesprächs sind die nun vorhandenen Informationen schriftlich festzuhalten und unverzüglich auf dem festgelegten Informationsweg (gemäß Notfallplan) weiterzugeben. Es wird empfohlen, die örtliche Polizeidienststelle immer mit einzubeziehen, da polizeispezifische Informationen in die Beurteilung der Lage einfließen sollten.
Checkliste Bombendrohung
Eine Checkliste sollte immer griffbereit in der Nähe des Telefons liegen, damit die Maßnahmen des Empfängers/Marktleiters/Inhabers koordiniert ablaufen:
1. Den Anrufer möglichst um genaue Aussagen bitten und diese aufschreiben. Versuchen, noch während des Anrufes Hilfe zu bekommen. Den Anrufer nicht unterbrechen, außer, um folgende Fragen zu stellen:
- Wann wird die Bombe explodieren?
- Wo ist die Bombe?
- Wie sieht sie aus?
- Was für eine Bombe ist es?
- Wie wird sie zur Explosion gebracht?
- Warum tun Sie das?
- Wer sind Sie?
- Von woher rufen Sie an?
2. Das Telefon nicht wieder auflegen, sondern möglichst von einem anderen Apparat aus die Polizei alarmieren.
3. Bewertung der Dringlichkeit und Benachrichtigung der Verwaltung und des Notfallteams (z.B. Durchsage-Code zur Evakuierung).
4. Beschreibung des Anrufs:
- Herkunft des Anrufs (örtlich, Ferngespräch, Hausruf, mobil)
- Beschreibung der Stimme (männlich, weiblich, geschätztes Alter, Akzent, Tonfall, Hintergrundgeräusche?)
- Weitere wichtige Bemerkungen?
5. Polizei (110) anrufen und Bombendrohung melden.
Regelmäßig das Personal sensibilisieren
Auch wenn eine Bombendrohung sicherlich nicht zu den häufigen Delikten im Einzel- und Fachhandel gehört, sollte das Thema mit allen Mitarbeitern zumindest jährlich einmal besprochen werden, um das richtige Verhalten zu üben.