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ZVA fordert strengere Kontrollen bei Importen aus Nicht-EU-Staaten

Bild: Pixabay / Preis King

Politik muss wirksame Marktüberwachung sicherstellen

Wer eine Korrektionsbrille kauft, muss sich darauf verlassen können, dass sie den europäischen Sicherheitsanforderungen entspricht. Das gilt für Brillen aus dem Augenoptikbetrieb vor Ort ebenso wie für Produkte, die über internationale Online- Plattformen direkt aus Ländern außerhalb der EU bestellt werden. Zwar unterliegen Korrektionsbrillen der europäischen Medizinprodukteverordnung (MDR), doch bei der Kontrolle von Direktimporten bestehen erhebliche Herausforderungen. Der  Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) fordert deshalb eine konsequentere Marktüberwachung und die  wirksame Durchsetzung geltender Vorschriften.

Augenoptikbetriebe in Deutschland müssen umfangreiche Anforderungen erfüllen, wenn sie Korrektionsbrillen herstellen oder verkaufen. Je nach ihrer Rolle als Hersteller oder Händler gelten unter anderem  Prüf-,  Dokumentations-  und  Informationspflichten. Sie dienen dem Schutz der Verbraucher und sind mit erheblichem organisatorischem und wirtschaftlichem Aufwand verbunden. Problematisch wird es aus Sicht des  ZVA, wenn vergleichbare Medizinprodukte über internationale Onlineplattformen unmittelbar an Verbraucher in der EU gelangen, ohne dass die Einhaltung der geltenden Vorschriften in gleichem Maße überprüft wird.

Milliarden Importe, begrenzte Kontrollmöglichkeiten

Wie groß die Herausforderung für die europäischen  Behörden ist, zeigen aktuelle Zahlen der EU-Kommission: Im Jahr 2025 gelangten rund 5,9 Milliarden geringwertige E-Commerce-Waren in die EU. Dem standen  387.588  zollbehördliche  Kontrollen  beziehungsweise Interventionen  zur  Produktkonformität  gegenüber.  Rechnerisch entspricht dies lediglich 65 Interventionen je eine Million eingeführter Warenpositionen  –  oder  einer  Intervention  auf  rund  15.400 Warenpositionen.

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Die  Zahlen beziehen sich auf den grenzüberschreitenden Online- Handel insgesamt und nicht speziell auf Brillen. Sie  verdeutlichen jedoch, dass die Kontrollmöglichkeiten mit dem enormen Warenaufkommen bislang nicht Schritt halten. Für Verbraucher kann dies bedeuten, dass Produkte auf den europäischen Markt gelangen, deren Übereinstimmung mit den geltenden Sicherheitsanforderungen nicht ausreichend überprüft wurde. Zugleich können Wettbewerbsnachteile für Unternehmen entstehen, die nachweislich in die Einhaltung der europäischen Vorschriften investieren.

Politik muss wirksame Marktüberwachung sicherstellen

Der ZVA fordert deshalb, die bestehenden Produkt- und Medizinproduktevorschriften bei Direktimporten aus Drittstaaten konsequenter durchzusetzen. Dafür müssen die zuständigen Behörden über ausreichende personelle, technische und finanzielle Ressourcen verfügen. Gezielte Testkäufe, eine bessere Rückverfolgbarkeit durch Produktkennzeichnungen und ein wirksamer Informationsaustausch zwischen Zoll- und Marktüberwachungsbehörden können dazu beitragen, Verstöße schneller zu erkennen. Seit Juli 2026 gelten bereits neue europäische Zollregelungen für geringwertige Einfuhren. Ab  November  sollen zudem verpflichtende Produktkennungen in den Zolldaten die Rückverfolgbarkeit verbessern. Diese Maßnahmen sind aus Sicht des ZVA wichtige Schritte, ersetzen aber keine Überprüfung der tatsächlichen Einhaltung von Produktsicherheits- und Medizinproduktevorschriften.

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