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BVA und DOG: Massive Kritik an ABDA-Positionspapier

Nahaufnahme eines geröteten menschlichen Auges
BVA und DOG widersprechen der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) und fordern eine klare augenärztliche Diagnostik beim „roten Auge“. Symbolbild: Blackday/Envato

Augenärzte warnen vor Risiken bei „rotem Auge“

Die Augenärzteschaft äußert deutliche Kritik an einem Positionspapier der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) zur Primärversorgung. Vor allem die darin angesprochene mögliche Selbstbehandlung von Bindehautentzündungen stößt bei Fachvertretern auf Ablehnung.

Nach Einschätzung des Berufsverbands der Augenärzte Deutschlands (BVA) und der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft (DOG) erfordert insbesondere das Symptom „rotes Auge“ eine fachärztliche Abklärung. Eine pauschale Einordnung als harmlose Bindehautentzündung könne Risiken bergen.

Kritik an Einschätzung der Apothekenrolle

„Entgegen jeder Vernunft und Verantwortung“, kritisiert Daniel Pleger, erster Vorsitzender des BVA, die Vorstellungen in dem Positionspapier. „Eine Konjunktivitis ist eine Diagnose und diese kann und darf nur augenfachärztlich gestellt werden – zudem empfehlen wir die Anschaffung einer Spaltlampe und eine gute Berufshaftpflicht“, fügte Pleger hinzu.

Auch Professor Dr. Claus Cursiefen, Generalsekretär der DOG, äußert sich kritisch: „Sosehr wir die Apotheken als Partner bei der Arzneimittelversorgung und der Arzneimittelsicherheit schätzen, erfordert das rote Auge zwingend eine apparative Diagnostik und eine augenfachärztliche Untersuchung.“

„Rotes Auge“ als mögliches Warnsignal – Besondere Vorsicht bei Kontaktlinsen geboten

Nach Angaben von BVA und DOG handelt es sich bei einem geröteten Auge nicht um ein eindeutig zuzuordnendes Krankheitsbild. Neben einer Bindehautentzündung könnten auch andere Ursachen wie Glaukomanfälle, intraokuläre Entzündungen, Herpesinfektionen, Fremdkörper oder in seltenen Fällen Tumorerkrankungen vorliegen.

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Zudem verweisen die Fachgesellschaften auf bestehende Leitlinien, die eine differenzierte Diagnostik vorsehen. Insbesondere bei kontaktlinsenassoziierten Entzündungen könne eine falsche Behandlung schwere Folgen haben. In solchen Fällen sei eine frühzeitige Untersuchung entscheidend, da die ersten 24–28 Stunden den Verlauf maßgeblich beeinflussen könnten.

Befürchtung von Fehlbehandlungen und Folgekosten

Die Augenärzteschaft sieht zudem Risiken durch einen möglichen unsachgemäßen Einsatz von Antibiotika. Dies könne Resistenzen fördern und langfristig zu höheren Kosten im Gesundheitssystem führen.

„Wird eine Keratitis nicht rechtzeitig und adäquat behandelt, kann im schlimmsten Fall eine Hornhauttransplatation erforderlich werden, was für die Patientinnen und Patienten mit gravierenden Folgen verbunden ist“, betonte Cursiefen.

„In der täglichen Praxis erlebe ich Fälle, die durch nicht augenfachärztliche Ersteinschätzung und somit nicht adäquater Therapie bei einem roten Auge erhebliche Probleme bekommen“, ergänzte Pleger.

BVA und DOG sprechen sich daher gegen eine Ausweitung niedrigschwelliger Versorgungsangebote ohne fachärztliche Einbindung aus. Unterstützung erhalten sie unter anderem vom Berufsverband Deutscher Internisten (BDI), der ebenfalls entsprechende Bedenken geäußert hat.

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