Den Unternehmensnamen als Marke schützen
– lohnt sich das?
„Ich war bei Augenoptik Müller sehr zufrieden“. Das dürfte der bekannteste Satz einer positiven „Mund-zu-Mund-Propaganda“ sein. Dumm nur, wenn es mehrere Augenoptik Müller am gleichen Ort gibt. Um sich eindeutg von anderen abzugrenzen, sollten Sie deshalb über einen Firmennamen nachdenken. Unter Umständen ist es auch sinnvoll, diesen Namen schützen zu lassen. In diesem Artikel befassen wir uns mit der Bedeutung eines eigenen Unternehmensnamens, wann ein Markenschutz sinnvoll ist und wie man den Firmennamen als Marke schützt.
Machen Sie Ihr Geschäft unverkennbar
Viele Augenoptikgeschäfte begnügen sich mit der Bezeichnung „Augenoptiker XYZ“ (XYZ steht dabei für den Nachnamen des Augenoptikermeisters). Wenn sich das Einzugsgebiet des Augenoptikers auf den kommunalen Raum beschränkt, reicht dies meist auch aus, weil es im gleichen Umfeld keinen weiteren Augenoptiker mit demselben Namen gibt und so eine Verwechslung ausgeschlossen ist. Doch es gibt eine Reihe von Gründen, die für einen eigenen Firmennamen sprechen. Hierauf gehen wir in diesem Beitrag noch detailliert ein.
Soll Ihr Firmenname geschützt werden, muss er einige Voraussetzungen erfüllen. Wird er geschützt, darf ihn kein anderer verwenden. Nicht nur Wörter oder Namen, auch einzelne Buchstaben, Zahlen, Abbildungen, Farben und Formen können geschützt werden, wenn sie grafisch darstellbar und eindeutig definierbar sind.
Hauptvoraussetzung für einen Markenschutz ist, dass der Geschäftsname so angelegt ist, dass er von anderen Unternehmen unterschieden werden kann. Ein generischer oder beschreibender Name wie „Optiker GmbH“ oder „Brillenladen“ ist deshalb nicht schutzfähig, da er nur allgemeine Begriffe verwendet und keine spezifische Unterscheidungskraft hat. Es ist zwar keine Vorschrift, aber ein Firmenname sollte auch originell sein, da er so werbewirksamer wird. „Augenoptiker München“ kann nicht geschützt werden, weil er kaum unterschieden werden kann. Namen wie „Sehkraft Optik“ oder „Augenblick Optik“ hingegen können geschützt werden.
Weitere Anforderungen an einen Firmennamen
Neben dieser zentralen Voraussetzung gelten noch weitere Bedingungen, um einen Firmennamen schützen zu lassen:
- Keine beschreibenden Angaben: Hierbei handelt es sich um Angaben, die sich auf Art, Eigenschaften, Mengen, Bestimmungen oder den geografischen Ursprung beziehen. Der Firmenname „Sehzentrum München“ wäre deshalb nicht schutzfähig, da er lediglich auf den Standort und die angebotene Dienstleistung hinweist, ohne eine Unterscheidung zu anderen Anbietern zu ermöglichen.
- Keine Irreführung: Der Name darf keine falschen Vorstellungen vermitteln. So könnte unter anderem der Firmenname „Luxus-Optik“ abgelehnt werden, da er suggeriert, dass ausschließlich hochpreisige Produkte angeboten werden, Sie aber gleichzeitig auch günstigere Brillen führen.
- Keine Verletzung anderer Markenrechte: Der Name darf nicht sehr ähnlich oder gar identisch zu bereits geschützten Marken sein. Der Name „Optik Apoll“ hat deshalb keine Chance, geschützt zu werden. Um eine Verletzung der Markenrechte anderer zu vermeiden, ist vor der Anmeldung eine sorgfältige Markenrecherche notwendig.
- Keine Hoheitszeichen oder amtliche Symbole: Staatliche Wappen oder Flaggen oder amtliche Symbole dürfen Sie nicht verwenden. Dies gilt auch für Symbole nationaler und internationaler Organisationen und öffentlicher Institutionen.
- Individuelle Schutzfähigkeit: Ein Firmenname kann nur geschützt werden, wenn er sich durch individuelle Gestaltung und Originalität abhebt. Dies kann durch eine kreative Kombination von Begriffen, durch Fantasienamen oder durch sprachliche Abwandlungen erreicht werden. Insbesondere Fantasienamen oder Wortneuschöpfungen, die einzigartig sind, sind schutzwürdig.
- Namensrechte nutzen: Wollen Sie den Namen einer natürlichen Person nutzen, benötigen Sie dafür die Zustimmung der Person oder der Erben. Darum sollte man nur den eigenen Namen verwenden.
Was kostet ein Markenschutz?
Bei der Anmeldung muss der Firmenname in Verbindung mit den jeweiligen Waren- und Dienstleistungsklassen geschützt werden. Der Schutz bezieht sich nämlich nur auf jene Kategorien, die der Antragsteller angibt. Hierzu werden die Einteilungen der Nizza-Klassifikation genutzt. Für Augenoptiker sind vorwiegend die Klassen 9 (Optische Instrumente und Geräte, Brillen, Kontaktlinsen) und 44 (Medizinische Dienstleistungen, augenoptische Dienstleistungen) von Bedeutung.
Die Höhe der Gebühren für den Markenschutz hängt davon ab, ob dieser Schutz deutschland- oder europaweit gelten soll und in wie vielen Klassen man den Namen schützen lassen will.
Deutschlandweit erfolgt die Anmeldung über das Deutsche Patent- und Markenamt (www.dpma.de). Die Anmeldung kostet für bis zu drei Klassen 300,00 € (Anmeldung in Papierform) oder 290,00 € (Web- oder elektronische Anmeldung). Für jede weitere Klasse fallen Klassengebühren von 100 € an. Der Schutz gilt dann für zehn Jahre. Er kann jeweils um zehn Jahre verlängert werden. Die Verlängerung für drei Klassen beträgt aktuell 750,00 € und für jede weitere Klasse 260,00 €.
Europaweit erfolgt die Anmeldung über das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO). Hier beträgt die Grundgebühr für eine Klasse 850,00 €, eine zweite Klasse 50,00 € und jede weitere Klasse 150,00 €. Der Schutz gilt dann für zehn Jahre und kann dann zu denselben Konditionen um weitere 10 Jahre verlängert werden.
Hinzu kommen eventuell weitere Kosten, falls Sie die Anmeldungen von einem Anwalt vornehmen lassen wollen.
Vorbereitung der Eintragung
Die Anmeldung einer Marke erfolgt in Deutschland über das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA). Der Prozess ist relativ einfach, erfordert jedoch Sorgfalt, um Fehler zu vermeiden, die später zu Problemen führen könnten.
Bevor der Firmenname als Marke eingetragen werden kann, sollte eine umfassende Markenrecherche durchgeführt werden. Hierbei wird geprüft, ob der Name bereits in ähnlicher Form existiert oder ob Verwechslungsgefahren mit schon geschützten Marken bestehen. Für Ihr Geschäft ist es wichtig, dass Sie neben der eigenen Branche auch in verwandten Branchen (Medizinsektor, Modebereich) recherchieren.
- Eine einfache Markenrecherche können Sie selbst durchführen. Datenbanken für Recherchezwecke stellen kostenlos zur Verfügung:
- Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA): Hier steht die Datenbank DPMAregister zur Verfügung.
- European Union Intellectual Property Office (EUIPO): Für die EU-weite Suche steht die TMview-Datenbank der EUIPO zur Verfügung.
- World Intellectual Property Organization (WIPO): Für eine internationale Recherche nutzen Sie hier die Global Brand Database.
Die eigene Recherche ist zwar kostengünstig, es besteht aber die Gefahr, dass Sie relevante Treffer übersehen oder die Ergebnisse missinterpretieren. Außerdem findet keine Analyse oder rechtliche Beurteilung der Daten statt.
Darum ist die Prüfung durch einen Patentanwalt oder einen auf Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt empfehlenswert. Diese Fachleute bieten folgende Dienste an:
- Identitätsrecherche: Überprüfung, ob exakt der gleiche Markenname bereits existiert.
- Ähnlichkeitsrecherche: Suche nach Marken, die dem gewünschten Namen ähnlich sind und eine Verwechslungsgefahr darstellen könnten.
- Rechtsberatung: Einschätzung der Erfolgsaussichten einer Markenanmeldung und rechtliche Beratung zu möglichen Konflikten.
Allerdings sind diese Leistungen nicht gerade preiswert zu haben. Sie müssen dafür mit Kosten zwischen 500,00 und 1.500,00 € rechnen.
Es gibt zahlreiche spezialisierte Unternehmen und Agenturen, die sich auf Markenrecherchen und den Schutz von Marken spezialisiert haben. Diese bieten oft maßgeschneiderte Recherchen für nationale, europäische oder internationale Märkte an. Die Dienstleister verwenden in der Regel professionelle Tools und Datenbanken, um eine vollumfassende Recherche durchzuführen. Allerdings muss man wissen, dass es hier auch „Schwarze Schafe“ gibt. Die Kosten liegen dann zwischen 150,00 und 500,00 € für eine einfache Recherche, die aber in den meisten Fällen keine rechtliche Beratung einschließt.
Die Anmeldung
Nachdem die Recherche abgeschlossen ist, melden Sie Ihren Geschäftsnamen bei der DPMA (deutschlandweit) oder der EUIPO (europaweit) an. Dort wird dann geprüft, ob Ihr eingereichter Name eintragungsfähig ist. Bis die Entscheidung fällt, können allerdings einige Monate ins Land gehen. Wird der Schutz gewährt, erhalten Sie eine Markenurkunde. Ab diesem Zeitpunkt ist Ihr Firmenname geschützt. Der Schutz gilt für 10 Jahre und kann unbegrenzt verlängert werden.