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Glosse: Einfach mal eine Scheibe abschneiden

Aufmacher Glosse
Bild: infostocker, Andrey Kiselev & Efstathios Efthimiadis /stock.adobe.com

Lars Wandke blickt nach beinahe 20 Jahren in der Augenoptik nun von außen auf die Branche. Und zwar jeden Monat an dieser Stelle im FOCUS.

Vor einigen Wochen musste ich an Étienne Klein denken. Anlass war die Aufregung rund um das Urteil des Landgerichts Darmstadt, demzufolge es Augenoptikern verboten ist, KI-gestützte Netzhaut­analysen vorzunehmen. Die Darmstädter Richter fanden, dass es sich hierbei um eine unerlaubte Ausübung der Heilkunde handelt. Heilen darf man in Deutschland nur mit „Bestallung“, wie die ­Approbation früher hieß, und dies übrigens nicht nur bei Veterinärmedizinern. 

Künstliche Intelligenz mag vieles können. Sie hilft uns beim Googeln, navigiert uns, schreibt selbständig Börsennachrichten und hört partout nicht auf, mir bei Netflix „AUFRÄUMEN mit Marie Kondo“ zu empfehlen, was mich sehr kränkt. Ich habe nämlich alle acht Folgen längst geguckt. Wäre die KI von Netflix aufmerksamer, wüsste sie das. Gut, aufgeräumt habe ich anschließend weder mit noch ohne Marie Kondo, vielleicht rührt daher die erneute Empfehlung. 

Auch kranke Netzhäute mag eine KI ­erkennen. Was sie indes leider nicht kann, ist: bestallen. Augenoptikern wird die Ausübung der Heilkunde somit auch bis auf Weiteres untersagt bleiben. 

Nichtsdestotrotz ging der vor dem Landgericht Darmstadt beklagte Kollege vor dem Oberlandesgericht Frankfurt a. M. in Berufung. Und tatsächlich kassierten die dortigen Richter das Urteil sogar teilweise, weil sie sich eigentlich nur an seiner Werbung störten, nicht aber an der Netzhautanalyse selbst. 

An sich kein unvorteilhaftes Urteil. Und doch nahm der Augenoptiker seine Berufung zurück. Die Gründe dafür sind nicht überliefert, wohl aber die Folgen, denn nun war die Verwirrung groß. Durch seinen Rückzieher wurde das Darmstädter Urteil rechtskräftig und ein Schock ging durch die Branche. War dies das Ende der Optometrie? Wohin mit all den unnützen Geräten? Würde es auf der Opti demnächst nur noch zwei Hallen brauchen? Und müssten ­Augenoptiker etwa wieder dazu zurückkehren … Brillen zu verkaufen? Erste Berichte machten die Runde von ­Optometristen, die verzweifelt die Flasche Peroxid ansetzten, während sie Christian Morgenstern rezitierten: „Und er kommt zu dem Ergebnis: ‚Nur ein Traum war das Erlebnis. Weil’, so schließt er messerscharf, ‚nicht sein kann, was nicht sein darf.‘“ 

Doch die Stunde der Krise ist die Stunde der Helden. Der ZVA trat auf den Plan, recherchierte, las die Verhandlungsprotokolle aus Frankfurt und stellte schließlich öffentlich fest, dass … Trommelwirbel … „die Durchführung der Netzhautanalyse auch ohne Einbindung eines Augenarztes nicht per se unerlaubt“ sei. 

Nicht per se unerlaubt. 

Auf einer Skala von eins bis zehn, wie sicher fühlen Sie sich als nicht-approbierter Netzhautanalytiker mit dieser Aussage? Lohnt auf diesem wackligen Rechtsgrund überhaupt der Kauf solcher Systeme?

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Hier kommt Étienne Klein ins Spiel. 

Im Juli 2022 twitterte der Physiker ein mittlerweile weltberühmtes Bild und schrieb dazu: „Foto von Proxima ­Centauri, dem sonnennächsten Stern, der 4,2 Lichtjahre von uns entfernt ist. Es wurde vom James-Webb-Weltraumteleskop aufgenommen. Dieser Detailreichtum … Jeden Tag wird eine neue Welt enthüllt.“ 

Seine über 90.000 Follower beschäftigten sich tagelang mit der Aufnahme und bewunderten sie in allen Einzel­heiten – bis ausgerechnet die „Huffington Post“ sie darüber aufklärte, dass das Bild nicht Proxima Centauri zeigt.
Zu sehen war hier mitnichten der sonnennächste Stern, zu sehen war eine Scheibe Wurst. Eine Chorizo, um genau zu sein. Eine „neue Welt enthüllt“ wurde damit höchstens für Leute, die noch nie in ihrem Leben auf der iberischen Halbinsel waren. Oder in einem REWE. Dort bekommt man 80 Gramm von „Proxima Centauri“ bereits ab 1,59 EUR. 

Warum also machen Sie es nicht wie Étienne Klein und lassen sich beim nächsten Einkauf an der Fleischtheke eine schöne Auswahl an Wurst zusammenstellen, eine oder vorsichtshalber zwei Scheiben von jeder Sorte. Bierwurst, Blutwurst, Dauerwurst, Krakauer, Käsekrainer, Mortadella di Campotosto, wonach Ihnen der Sinn steht. Mit dem Aufschnitt in der Tüte gehen Sie dann in einen Copy-Shop, den Sie ansonsten nicht aufsuchen, und scannen die gesamte Wurst ein. Scheibchenweise. 

Am Rechner zuhause oder bei sich im Geschäft kopieren Sie die Scans in eine Word-Datei und schreiben neben die Bilder Texte wie Retinopathia centralis serosa, adulte ­vitelliforme Makuladystrophie, Makula Pucker, Máxima ­Zorreguieta Cerruti, Proxima Centauri und so weiter. Hauptsache, es klingt lateinisch. Den Text dann noch kursivieren, damit es so richtig nach Fachterminologie aussieht und mit der Word-Datei auf einem USB-Stick zu einem anderen Copy-Shop als dem zuvor, wo vermutlich gerade die Sidolin-Flasche zum Einsatz kommt. Das Dokument als DIN-A1-Poster ausdrucken lassen, eines pro Refraktionsraum, ab zurück ins Geschäft und an die Wand damit.

Auch ohne teure Gerätschaften oder Ausflüge in juristisches Niemandsland können Sie so den Preis für Ihre ­Augenglasbestimmung locker verdoppeln. Den für die Kontaktlinsenanpassung sowieso. Dasselbe bei der ­Low-Vision-Beratung, einzig beim Verkauf von Fern­gläsern, Wetterstationen und Schmuck wäre ich defensiv. Aber nehmen Sie, selbst wenn Sie zwischen den Brillenberatungen das eine oder andere Ohrloch stechen, auf jeden Fall das Wort Optometrie in Ihren Firmennamen auf. Wenn einer Sie fragt, was das bedeutet, zeigen Sie auf die Wurstbilder. 

Sie haben Sorge, sich der Irreführung oder Täuschung schuldig zu machen? Müssen Sie nicht, siehe oben. Selbst ohne Jurist zu sein, bin ich mir sicher, dass die Einbindung von Wurstfotos in die optometrische Praxis „nicht per se unerlaubt“ ist.

Falls am Ende dann doch Darmstadt gegen Frankfurt gewinnt, war Ihr Wetteinsatz jedenfalls überschaubar. Und auf einem Brötchen vielleicht auch ganz lecker.

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