GOL: 1. Vereintes Deutsches Optometristen-Register

„Mosaikstein auf dem Weg zu einer einheitlichen Optometrie in Deutschland“
Das „Deutsche Optometristen Register“ der Gütegemeinschaft Optometrische Leistungen (GOL) ist nunmehr das einzige seiner Art für Optometristen in Deutschland. Das bisherige parallel dazu geführte ZVA-Register steht nicht mehr zur Verfügung.
Gemeinsam mit dem Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) ist es der GOL gelungen, die beiden Optometristen-Register in Deutschland zu vereinen. Alle bisher nur im Verbandsregister eingetragenen Optometristen können sich fortan im vereinten GOL-Register eintragen lassen, die entsprechenden Anträge gibt es im Download-Bereich der Website optometrist.de. Neu ist allerdings, dass sie ab sofort die in den RAL Güte- und Prüfbestimmungen beschriebenen Qualifikationen vorweisen müssen. Und auch die dort definierte obligatorische Fortbildungspflicht greift dann für die neu gelisteten Optometristen im vereinten Register.
Gesetzgeber soll Aufgaben „klar definieren“
Stefan Lahme, 1. Vorsitzender der GOL, betrachtet die Neuerung als einen für die Entwicklung der gesamten Optometrie in Deutschland wesentlichen Schritt. „Und doch kann das nur ein weiterer Mosaikstein auf dem Weg zu einer einheitlichen Optometrie in Deutschland mit klar durch den Gesetzgeber definierten Aufgaben im Gesundheitswesen sein“, erklärt Lahme, der in diesem Zusammenhang auch auf den praktischen Wert der Leitlinien der GOL für Augenoptiker und Optometristen hinweist.
Die ebenfalls auf der GOL-Website befindlichen Leitlinien sind Handlungsempfehlungen zur Unterstützung der Entscheidungsfindung im Kontext der beruflichen Tätigkeit. Neu hinzugekommen zu den bereits veröffentlichen Leitlinien ist die Leitlinie 4 mit dem Titel: „Optometrisches Management bei der Wahrnehmung von beweglichen Schatten oder Lichtblitzen“. Sie beschreibt das definierte Vorgehen in der klinischen Praxis und ist wie die anderen Leitlinien kostenfrei im Downloadbereich verfügbar.