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Gütegemeinschaft Optometrische Leistungen: Leitlinien veröffentlicht

Qualitätsstandards für optometrische Praxis

Die Zahl der RAL-zertifizierten Betriebe und damit die der Mitglieder der Gütegemeinschaft Optometrische Leistungen e.V. steigt weiter schnell an, was insbesondere auch mit der voranschreitenden Arbeit der Gütegemeinschaft zu tun hat. Das Deutsche Optometristen-Register wächst mit den zunehmenden Eintragungen auf der Website der Gütegemeinschaft, die veröffentlichten Leitlinien verdeutlichen zusätzlich den wachsenden Stellenwert der Gütegemeinschaft. 

Die Leitlinien für optometrische Leistungen sind vom Güteausschuss der Gütegemeinschaft Optometrische Leistungen zusammen mit Wissenschaftlern und Anwendern aus dem Bereich der Optometrie und benachbarter Wissenschaften erarbeitete Entscheidungshilfen. Sie können sowohl von den gelisteten Betrieben und den im Optometristen-Register eingetragenen Kollegen als auch von interessierten Kreisen ab sofort als Orientierung bei der Untersuchung von Patienten genutzt werden.

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Zu den Themen „Trockenes Auge“, „Infektionsschutz“ und „Rotes Auge“ wurden die Qualitätsstandards für die optometrische Praxis bereits fertiggestellt, weitere Leitlinien sind in Arbeit. Sie dienen zur Ergänzung der vom Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen herausgegebenen Arbeits- und Qualitätsrichtlinien für Augenoptik- und Optometrie. „In nahezu allen Ländern, in denen die Optometrie als unabhängiger Gesundheitsberuf etabliert ist, existieren solche Leitlinien. Dank der Gütegemeinschaft Optometrische Leistungen nun auch in Deutschland. Der Dank gilt den Kollegen Dr. Stefan Bandlitz, Dr. Heiko Pult, Stefan Schwarz, Dr. Sven Jonuscheit, Antje Brenner, Stephanie Mühlberg, Dr. Wolfgang Cagnolati und Prof. Holger Dietze, die maßgeblich an der Entwicklung beteiligt sind“, erklärt Stefan Lahme, zweiter Vorsitzender und Pressereferent der Gütegemeinschaft. 

Ebenfalls erweitert wurde der Website-Bereich „Fortbildung“. Zur Orientierung der Kollegen bei der Erfüllung der für alle Optometristen zwingend vorgeschriebenen Fortbildungspflicht, sind hier alle Organisationen aufgelistet, deren Fortbildungspunkte anerkannt werden. Mit den Fortbildungspunkten garantieren RAL-zertifizierte Betriebe und individuelle Optometristen, die Mitglieder der Gütegemeinschaft sind, Verbrauchern ihr aktuelles Wissen. 

„Außerdem haben wir eine Liste zum Download eingestellt, die aufzeigt, welche Veranstaltungen mit wie vielen Punkten bewertet werden“, sagt Lahme. So wird sichergestellt, dass sich Gütegemeinschaft-Mitglieder vor dem Besuch einer Fortbildungsveranstaltung informieren können, ob und durch welche Organisation diese zertifiziert ist, und wie viele Fortbildungspunkte sie dafür erhalten.

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