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SWAV: ÜLu in Zeiten von Corona

Durchführung von Kursen und Prüfungen in Karlsruhe möglich

Am 11. Januar 2021 trat die neue Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg in Kraft. Aufgrund dieser Verordnung ist es möglich, Kurse der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung abzuhalten, sofern sich eine Prüfung an den Kurs anschließt. Die Durchführung einer Prüfung ist explizit gestattet. Im Aus- und Weiterbildungszentrum Karlsruhe finden somit ab dem 18. Januar 2021 die Fachkurse AU2/09 mit anschließender praktischer Gesellenprüfung Teil 1 statt. Bereits im November 2020 wurden die Auszubildenden sowohl für den AU2/09-Kurs als auch für die praktische GP1-Prüfung ab Januar 2021 eingeladen.

Für die Durchführung der Kurse und Prüfungen ist die baden-württembergische Corona-Verordnung maßgebend, obgleich die Auszubildenden aus unterschiedlichen Bundesländern anreisen, in denen eventuell anderslautende Vorschriften gelten.

Da die Anfahrt nach Karlsruhe aus verschiedenen Ecken der Bundesländer Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Hessen erfolgt und in Fahrzeugen die Einhaltung des Mindestabstands nicht gewährleistet werden kann, empfiehlt die VBG, auf Fahrgemeinschaften zu verzichten.

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Im Aus- und Weiterbildungszentrum werden seit Beginn der Pandemie im Jahr 2020 umfangreiche Hygienemaßnahmen ergriffen. Auch für das angeschlossene Boardinghouse gilt ein Konzept, welches sowohl auf die Gegebenheiten in den Fluren und im Treppenhaus, als auch in den Zimmern und beim Check-In/Check-Out abzielt.

„Wir bemühen uns Tag für Tag um die Einhaltung der Regelungen – sowohl von Seiten der Auszubildenden als auch der Ausbilder und Verwaltungskräfte, die mit gutem Beispiel vorangehen“, bekräftigt Geschäftsführer Peter Kupczyk. „Nachdem uns die neue Corona-Verordnung bekannt war, haben wir alles versucht, um ab dem 18. Januar 2021 eine Einzelzimmerlösung für alle Auszubildenden anbieten zu können.“

Diese Möglichkeit ist nun für die Kurse und Prüfungen ab dem 18. Januar 2021 gegeben. Damit werden die 33 Apartments im Boardinghouse in Einzelzimmer umgewandelt und die fehlenden Zimmer in mehreren nahegelegenen Hotels gebucht. „Wir waren froh, in der aktuellen Lage Hotels gefunden zu haben, welche zum einen geöffnet haben und zum anderen eine Sonntagsanreise der Auszubildenden ermöglichen“, so Peter Kupczyk. „Da mittlerweile mehr als 80 % aller Auszubildenden auch übernachten, waren die Zimmer im Boardinghouse nicht ausreichend, um jedem Lehrling ein Einzelzimmer anbieten zu können. Dies ist uns jetzt möglich und wir freuen uns sehr über diese Option.“

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