ZVA: Augenoptiker dürfen Fahrer-Sehtests anbieten
Neue Regelung in Kraft getreten
Seit dem 18. August dürfen Augenoptikbetriebe die gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung des Sehvermögens für weitere Fahrerlaubnisklassen durchführen und bescheinigen. Die Neuregelung betrifft unter anderem Lkw-, Bus- und Fahrerlaubnisse zur Fahrgastbeförderung.
Wer eine Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E beantragt oder verlängert, muss gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde eine Untersuchung seines Sehvermögens nachweisen. Künftig können dafür auch qualifizierte Augenoptikbetriebe die erforderlichen Prüfungen und Bescheinigungen übernehmen.
Geprüft werden unter anderem die zentrale Tagessehschärfe, das Farbensehen, das Kontrast- oder Dämmerungssehen, das Gesichtsfeld sowie das Stereosehen. Voraussetzung ist, dass die Betriebe die gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich Personal, Ausstattung und Organisation erfüllen.
Mehr Anlaufstellen für Berufskraftfahrer

Mit der Erweiterung steigt die Zahl der Stellen, an denen die Untersuchungen durchgeführt werden können. Nach Einschätzung des Nationalen Normenkontrollrats könnten jährlich rund 125.000 Personen die neue Möglichkeit nutzen.
„Für Lkw- und Busfahrer wird es künftig deutlich mehr Möglichkeiten geben, die vorgeschriebene Sehüberprüfung wohnortnah und ohne unnötige Wartezeiten durchführen zu lassen. Gleichzeitig ist die Neuregelung ein wichtiger berufspolitischer Erfolg für die Augenoptik: Der Gesetzgeber erkennt damit ausdrücklich an, dass Augenoptiker über die fachliche Kompetenz verfügen, solche für die Verkehrssicherheit wichtigen Untersuchungen qualitätsgesichert durchzuführen“, erklärt ZVA-Präsident Kai Jaeger.
Von der Verordnung bis zum Inkrafttreten
Der Bundesrat hatte der entsprechenden Verordnung am 10. Juli zugestimmt. Nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 17. August gelten die für die Augenoptik relevanten Änderungen seit dem 18. August 2026.



