Anzeige
Menicon (Banner)
|

ZVA: Augenoptiker dürfen Fahrer-Sehtests anbieten

Mann mit Brille in LKW-Führerhaus füllt Papiere aus
Augenoptikbetriebe erhalten neue Befugnisse bei Fahrer-Sehtests. Die Regelung erweitert das Untersuchungsangebot für Berufskraftfahrer. Symbolbild: Sedrik2007/Envato

Neue Regelung in Kraft getreten

Seit dem 18. August dürfen Augenoptikbetriebe die gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung des Sehvermögens für weitere Fahrerlaubnisklassen durchführen und bescheinigen. Die Neuregelung betrifft unter anderem Lkw-, Bus- und Fahrerlaubnisse zur Fahrgastbeförderung.

Wer eine Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E beantragt oder verlängert, muss gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde eine Untersuchung seines Sehvermögens nachweisen. Künftig können dafür auch qualifizierte Augenoptikbetriebe die erforderlichen Prüfungen und Bescheinigungen übernehmen.

Geprüft werden unter anderem die zentrale Tagessehschärfe, das Farbensehen, das Kontrast- oder Dämmerungssehen, das Gesichtsfeld sowie das Stereosehen. Voraussetzung ist, dass die Betriebe die gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich Personal, Ausstattung und Organisation erfüllen.

Anzeige
Hecht (Banner)

Mehr Anlaufstellen für Berufskraftfahrer

Mit der Erweiterung steigt die Zahl der Stellen, an denen die Untersuchungen durchgeführt werden können. Nach Einschätzung des Nationalen Normenkontrollrats könnten jährlich rund 125.000 Personen die neue Möglichkeit nutzen.

„Für Lkw- und Busfahrer wird es künftig deutlich mehr Möglichkeiten geben, die vorgeschriebene Sehüberprüfung wohnortnah und ohne unnötige Wartezeiten durchführen zu lassen. Gleichzeitig ist die Neuregelung ein wichtiger berufspolitischer Erfolg für die Augenoptik: Der Gesetzgeber erkennt damit ausdrücklich an, dass Augenoptiker über die fachliche Kompetenz verfügen, solche für die Verkehrssicherheit wichtigen Untersuchungen qualitätsgesichert durchzuführen“, erklärt ZVA-Präsident Kai Jaeger.

Von der Verordnung bis zum Inkrafttreten

Der Bundesrat hatte der entsprechenden Verordnung am 10. Juli zugestimmt. Nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 17. August gelten die für die Augenoptik relevanten Änderungen seit dem 18. August 2026.

Ähnliche Beiträge

  • KGS: Erfolgreiche Kontaktlinsen-Digital-Kampagne 2022

    Unter dem Motto „Hast du das gesehen?“ lenkte die digitale Gemeinschafts-Kampagne die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit zum vierten Mal in Folge auf Kontaktlinsen und den stationären Fachhandel. Mit Erfolg: Knapp 28.000-mal suchten Menschen von Juni bis September auf Kontaktlinseninfo.de einen Anpasser der Nähe.

  • Silhouette: Brillentuch zur Charity-Aktion „Tribute to Bambi“

    Jährlich im Herbst findet mit „Tribute to Bambi“ ein Charity-Ereignis statt, das Spenden für notleidende Kinder und Jugendliche sammelt. Als langjähriger Partner kreierte Silhouette auch diesmal wieder ein Brillentuch im Doppelreh-Design, das über die Augenoptiker für den guten Zweck vertrieben wird.

  • SWAV: Mehr Geld für Augenoptik-Azubis im Südwesten

    Augenoptik-Azubis im Südwesten können ab Sommer 2024 mit einer gestiegenen Ausbildungsvergütung rechnen. Das soll nach Vorstellung des Südwestdeutschen Augenoptiker- und Optometristen-Verbandes das Attraktivitätsniveau der Ausbildung erhöhen und neue Anreize für den Beruf schaffen.

  • Telematik: Anbieter Telekonnekt startet Live-Betrieb

    Um die Digitalisierung im Gesundheitswesen in Deutschland voranzutreiben, müssen ab 2026 auch Augenoptiker an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sein. Nach erfolgter Zulassung durch die Gesellschaft für Telematik (Gematik) hat der Anbieter Telekonnekt nun den Live-Betrieb mit seiner Lösung aufgenommen.

  • In eigener Sache: FOCUS ist auf der Opti 2026

    Drei Messetage mit Branchentrends und Networking auf der Opti 2026: Als Fachzeitschrift ist FOCUS erneut mit einem eigenen Stand vertreten, wenn in München Neuheiten und Trends der augenoptischen Branche präsentiert werden.