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AOV NRW: Neue Bettensteuer in Dortmund

Schlag ins Gesicht für ausbildende Betriebe

Die überbetriebliche Ausbildung ist Teil der betrieblichen Ausbildung im Augenoptikerhandwerk. In NRW ist der Augenoptiker- und Optometristenverband NRW (AOV NRW) Träger zweier Ausbildungsstandorte. Im Bildungszentrum in Dortmund durchlaufen etwa 800 bis 900 Teilnehmer in ein- bis zweiwöchigen Lehrgängen die überbetriebliche Ausbildung. Dies ergibt 1.100 Teilnehmerwochen, in denen gut 60% der Teilnehmer in verschiedenen Unterkunftshäusern in Dortmund übernachten. Sämtliche Kosten, auch für die Unterbringung, werden nach Abzug von Fördergeldern von den Ausbildungsbetrieben getragen.

Neue Bettensteuer sorgt für Unmut

„Die Bettensteuerausweitung, die die Stadt Dortmund mit Geltung ab dem 1. April 2023 beschlossen hat, ist ein Schlag ins Gesicht für alle ausbildenden Betriebe. Denn unter die beruflich veranlassten Übernachtungen, die nun auch besteuert werden, fallen nicht nur Geschäftsreisen von Unternehmern, sondern auch die Teilnehmer unserer überbetrieblichen Ausbildungen. Während also beispielsweise Studenten entlastet werden, wird eine Ausbildung durch eine weitere finanzielle Belastung erneut unattraktiver und schwerer zu stemmen. Das ist eine Frechheit“, so Thomas Heimbach, Vorsitzender des AOV NRW.

„Es steht zu befürchten, dass sich eine Steigerung der Kosten durch diese Bettensteuer negativ auf die Ausbildungsbereitschaft der Unternehmen auswirkt. Zunächst dachte ich an einen Aprilscherz, als ich von der Ausweitung gehört habe. Angesichts der vielfältigen Unterstützungsmaßnahmen, die Bund und Land zur Sicherung des Nachwuchses auch im Handwerk ergreifen, konnte ich mir nicht vorstellen, dass sich die Bettensteuer auch auf Personen in der Ausbildung beziehen kann. Eine Ausnahmeregelung hat der Rat der Stadt bei seiner Beschlussfassung allerdings nicht formuliert“, so Thomas Heimbach weiter.

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Standort Dortmund in Gefahr?

„In Dortmund und Düsseldorf haben wir vor vielen Jahren zentrale Bildungsstätten für die Bereiche Nordrhein und Westfalen errichtet, die technisch hervorragend ausgestattet sind, um den Auszubildenden die besten ergänzenden Ausbildungsmöglichkeiten in einem hochqualifizierten Gesundheitsberuf zu bieten. Der Standort Dortmund ist für uns bislang sehr attraktiv gewesen. Für unsere ausbildenden Betriebe ist die Ausweitung der Steuer jedoch eine Zumutung und veranlasst uns, den Standort Dortmund zu überdenken“, so Ute Limberg, Geschäftsführerin des AOV NRW.

Fachkräftemangel begegnen

Besonders gravierend sieht der Verband die Dortmunder Entscheidung vor dem Hintergrund der bekannten Fachkräftekrise. „Jeder Betrieb, der sich entschließt auszubilden, leistet einen ungemein wichtigen Beitrag, um der Fachkräftekrise entgegenzuwirken, und das in unsicheren Zeiten wie diesen. Die Coronakrise hat die Branche mit weiterhin sehr guten Ausbildungszahlen überstanden, aber jede Belastung spüren unsere Betriebe deutlich. Von Bund und Ländern werden Pläne geschmiedet, dem Fachkräftemangel entgegenzutreten, Ausbildungsberufe attraktiver zu machen, Anreize für Betriebe zu schaffen, auszubilden – das begrüßen wir ausdrücklich! Seit 2021 hat das Land NRW die Förderung der überbetrieblichen Ausbildung erhöht, um die Betriebe zu entlasten. Die Ausweitung der Bettensteuer auch auf in der Berufsausbildung befindliche Personen passt so gar nicht in die Zeit und lässt die Entlastungsbemühungen an anderen Stellen obsolet erscheinen. „Vielleicht“, so Heimbach, „wurde der wichtige Bereich der Berufsausbildung auch schlichtweg vergessen.“

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