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BVA: Augenärztliche Notdienststrukturen müssen erhalten bleiben

Medizinische Tasche mit medizinischen Geräten für die Behandlung in Nahaufnahme.
Symbolbild: DC_Studio/Envato

Berufsverband warnt vor mangelhafter Reform der Notfallversorgung

Vor einer Unterversorgung bei augenärztlichen Notfällen warnt aktuell der Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e.V. (BVA). Die Umsetzung des Notdienstes obliegt den einzelnen Ländern; in einigen Regionen sei die Situation in der augenärztlichen Notfallversorgung angespannt.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken erklärte in ihrer Rede am 15. Mai 2025 vor dem Deutschen Bundestag, die Reform der Notfallversorgung rasch anzugehen. „Die Vorarbeiten aus den letzten beiden Wahlperioden werden uns dabei sicherlich nützlich sein; auch das gehört zur Effizienz“, so Warken. Bereits im vergangenen Jahr kritisierte der BVA in einem gemeinsamen Positionspapier mit der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft (DOG) den Referentenentwurf in Teilen zur Reform der Notfallversorgung, insbesondere im Hinblick auf die augenärztlichen Notfälle. „Die Forderungen des BVA sind auch jetzt, ein Jahr später, noch immer aktuell“, betont Daniel Pleger, 1. BVA-Vorsitzender.

Vorhandene Strukturen erhalten und fehlende Notdienste aufbauen

Da die Bundesländer für die jeweiligen Notdienstregelungen verantwortlich sind, gibt es in Deutschland keine bundesweit einheitliche Regelung des fachärztlichen Notdienstes. Dies führe zu regionalen Unterschieden. Der BVA fordert daher unbedingt den Erhalt von bereits vorhandenen Strukturen und den Ausbau bzw. Aufbau von Fehlenden. „Wo der Notdienst effizient und strukturell funktioniert, muss er zwingend in der effektiven und tadellos funktionierenden Form erhalten bleiben. Gleichzeitig müssen effiziente Strukturen geschaffen werden, wo keine augenärztliche Notfallversorgung mehr vorhanden ist“, unterstreicht Pleger.

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Die Situation werde noch dadurch verschärft, dass wirkliche augenärztliche Notfälle im allgemeinen Notdienst kaum suffizient versorgt werden könnten. Denn dafür bedarf es augenärztlicher Expertise sowie unabdingbar der entsprechenden technischen Ausstattung. „Bei augenärztlichen Notfällen entscheidet die unmittelbare und richtige Behandlung oft maßgeblich über den Therapieerfolg. Das kann in der Augenheilkunde den Unterschied zwischen Erhalt und Verlust der Sehkraft ausmachen“, führt Dr. Peter Heinz, 2. BVA-Vorsitzender, an.

Telemedizin nur zur augenärztlichen Unterstützung

Teleophthalmologische Technologien und medizinische strukturierte Ersteinschätzungsverfahren (sMED) betrachtet der BVA grundsätzlich nur ergänzend zur augenfachärztlichen Expertise als einsatzfähig. Die alleinige telemedizinische Versorgung ophthalmologischer Notfälle seien „insuffizient und potenziell gefährlich für Patienten“, so der Verband. Fremdkörper könnten nicht telemedizinisch entfernt werden und akute, komplexe Sehstörungen würden eine differenzierte Abklärung vor Ort erfordern. „Das immer wieder angeführte Gerstenkorn ist nicht unbedingt der augenheilkundliche Paradenotfall“, gibt Pleger zu bedenken.

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