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DOG: Ambulantisierung in der Augenheilkunde

Operation Augenarzt
Die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft warnt vor dem Wegfall stationärer Versorgungsmöglichkeiten. Symbolbild: Olga Guryanova/Unsplash

Erhalt von Spezialkompetenzen und stationären Versorgungsoptionen gefordert

Die Augenheilkunde ist eine stark ambulantisierte medizinische Disziplin, dennoch benötigen bestimmte Fälle weiterhin eine stationäre Therapie, etwa wenn zusätzlich eine Demenz oder komplexe Augenerkrankungen vorliegen. Die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft e.V. (DOG) fordert daher, die Kompetenzen und Strukturen zur Versorgung auch dieser teils schwer oder an komplexen Augenerkrankungen erkrankten Patienten an Kliniken zu erhalten. Dies setze zum einen dringende Anpassungen im Vertrag für ambulant durchführbare Operationen (AOP-Vertrag) voraus, der solche Faktoren derzeit nur unzureichend berücksichtige. Zum anderen müssten auch zukünftig stationsassoziierte Kompetenzzentren mit auskömmlicher Finanzierung erhalten bleiben – beispielsweise für Schieloperationen bei Kindern.

Große Fortschritte in der minimal-invasiven Ophthalmochirurgie haben längst dazu geführt, dass im Bereich Augenheilkunde immer weniger Eingriffe stationär durchgeführt werden müssen. So würden heute bereits etwa 85% der Operationen des Grauen Stars und über 75% der übrigen ophthalmochirurgischen Operationen ambulant erbracht. „Dennoch gibt es immer wieder Patientinnen und Patienten, die einen stationären Aufenthalt benötigen, um sicher behandelt zu werden“, sagt Professor Dr. med. Claus Cursiefen, Generalsekretär der DOG. Dies sei beispielsweise bei einem an Demenz erkrankten Patienten oder einer Patientin mit nur einem Auge der Fall, die nach einer Operation zeitweise auch an ihrem einzig verbliebenen Auge nur wenig sieht. „Diese Patientinnen und Patienten können sich nach einer Operation schlicht nicht selbst versorgen, wie etwa mit Augentropfen oder Verbänden“, erläutert Cursiefen. Zugleich gibt es komplexe Augenerkrankungen und Operationen, die sicher nur unter stationärer Überwachung durchführbar sind, beispielsweise weil es nach der Operation zu akuten Glaukomanfällen oder Blutungen in das Auge oder die Augenhöhle kommen kann, die unbehandelt zur Erblindung führen.

Stationäre Katarakt-OP könnte die absolute Ausnahme werden

Im neuen AOP-Katalog, der regelt, welche Operationen und Eingriffe ambulant stattfinden sollen, sind aus Sicht der DOG solche Kontextfaktoren, die eine stationäre Behandlung notwendig machen, nicht ausreichend definiert. So könnten nach den derzeitigen Regelungen Katarakt-Operationen nur noch in sehr seltenen Fällen stationär durchgeführt werden. „Die aktuellen Regelungen im AOP-Katalog entsprechen nicht der Lebens- und Behandlungswirklichkeit“, kritisiert der DOG-Generalsekretär. Um die absehbaren Versorgungslücken zu überbrücken, gibt es zwar eine Übergangsregelung, die noch bis Ende 2023 eine stationäre Behandlung in bestimmten Fällen erlaubt. „Es braucht jedoch dringend eine dauerhafte Definition von augenspezifischen Behandlungssettings, bei denen eine stationäre Behandlung zur Sicherung der optimalen Versorgungsqualität weiterhin möglich ist. Deshalb appellieren wir an die Vertragsparteien, den GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), eine entsprechende Anpassung des AOP-Vertrages vorzunehmen“, sagt Cursiefen.

Dazu erarbeitet die DOG gemeinsam mit anderen augenärztlichen Verbänden konkrete, medizinisch fundierte Vorschläge. „Gemeinsam mit den Partnerverbänden ist die DOG bereit, sich intensiv einzubringen und gemeinsam eine Lösung zum Wohle unserer Patientinnen und Patienten zu erarbeiten“, so Cursiefen weiter.

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Verlust von Kompetenzzentren an Augenkliniken droht

Ein weiteres Risiko, das sich aus der zunehmenden Ambulantisierung ergebe, sei der drohende Verlust von „Kompetenzzentren“ an Augenkliniken. So hätten bisher in Deutschland die jährlich rund 15.000 Schieloperationen fast ausschließlich an etwa 25 strabologischen Abteilungen an Augenkliniken stattgefunden. „Hier zeigt sich ganz klar: Die Kompetenz zur Behandlung von Schielenden liegt nahezu ausschließlich im Bereich strabologischer Abteilungen an Augenkliniken“, so Cursiefen, der auch Direktor des Zentrums für Augenheilkunde der Uniklinik Köln ist.

Diese Operationen müssen nach neuem AOP-Vertrag weitgehend ambulant erfolgen, was auch dem Wunsch vieler Eltern entspricht und medizinisch auch oft machbar ist. Derzeit sei jedoch die Finanzierung der ambulanten Schiel-Operationen bei weitem nicht auskömmlich, weshalb die Eingriffszahlen reduziert würden und noch längere Wartezeiten für die Patienten entstehen. „Da laufen wir in eine Versorgungslücke und dies sind wichtige Gründe, die Vergütung der ambulanten Operationen, die auch an Kliniken stattfinden, im Sinne einer guten Patientenversorgung an den realen Versorgungsaufwand anzupassen“, betont der DOG-Experte.

Quelle: DOG

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