Menrad: Rund 1 Mio. € an frühere Beschäftigte ausgezahlt
Insolvenzverwalter schließt wesentlichen Schritt im Verfahren ab
Im Insolvenzverfahren um den Brillenhersteller Menrad hat der Insolvenzverwalter die zulässige Höchstsumme vollständig ausgeschöpft. Mehr als 100 ehemalige Beschäftigte erhielten eine Zahlung von rund 1 Mio. €, was dem 2,5‑Fachen der monatlichen Lohn‑ und Gehaltssumme entspricht.
Der zuvor vom Amtsgericht Aalen genehmigte Antrag basiert auf § 123 InsO, wonach das Sozialplanvolumen maximal dem 2,5‑Fachen der monatlichen Gehaltssumme der betroffenen Arbeitnehmer entsprechen und höchstens ein Drittel der Insolvenzmasse ausmachen darf. Die nach Angaben des Insolvenzverwalters Florian Zistler (Pluta Rechtsanwalts GmbH) in dieser Woche erfolgte Auszahlung erreichte diese Obergrenze vollständig und wurde ermöglicht durch erzielte Verwertungserlöse.
Der Brillenhersteller Menrad aus Schwäbisch Gmünd hatte im März 2025 Insolvenzantrag gestellt. Das Verfahren wurde Ende Mai 2025 eröffnet, RA Zistler wurde zum Insolvenzverwalter bestellt. Da kein Investor den gesamten Betrieb übernehmen wollte, wurden Markenrechte und internationale Beteiligungen verkauft. Mit der erfolgten Auszahlung sei nun ein zentraler Schritt abgeschlossen, erklärte der Insolvenzverwalter weiter, während die Abwicklung des Verfahrens fortgesetzt werde.


