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Optometrie aus Sicht der Augenheilkunde

NDABCREATIVITY/ Adobe Stock

Partner in der Versorgung – aber mit klaren Grenzen

Screening wird in der Augenoptik zunehmend wichtiger. Neue Anbieter kommen in den Markt, Gerätehersteller erweitern ihre Systeme um zusätzliche Analyse- und Screeningfunktionen, telemedizinische Modelle verknüpfen Augenoptik und Augenheilkunde und auch bei Fortbildungen nimmt die Augengesundheit immer mehr Raum ein. Doch je selbstverständlicher entsprechende Leistungen im Augenoptikbetrieb werden, desto wichtiger wird die Frage: Welche Rolle kann und soll der Augenoptiker dabei übernehmen?

Noch vor einigen Jahren war eine Funduskamera im Augenoptikgeschäft eher die Ausnahme. Inzwischen ist rund um die Augengesundheit ein Markt entstanden, der sich dynamisch entwickelt. Anbieter wie Mirantus, Ocumeda, Skleo Health, Epitop oder RetinaLyze verbinden technische Untersuchungen mit unterschiedlichen Formen der Auswertung – mal stärker KI-gestützt, mal über augenärztliche Netzwerke, mal in einer Kombination aus beidem. Gleichzeitig integrieren klassische Gerätehersteller zunehmend Funktionen, mit denen sich über Refraktion und Sehschärfenbestimmung hinaus weitere Informationen über das Auge gewinnen lassen.

Auch auf einer zweiten Ebene zeigt sich die Entwicklung. Akademien, Hochschulen, Verbände und Hersteller bauen ihre Fortbildungsangebote rund um Optometrie, Screening und Augengesundheit aus. Denn mit moderner Technik allein ist es nicht getan. Wer zusätzliche Messungen anbietet, muss wissen, was sie leisten können, wo ihre Grenzen liegen und welche Konsequenzen sich aus Auffälligkeiten ergeben.

Je nach Verfahren können dabei beispielsweise Netzhautaufnahmen, Messungen des Augeninnendrucks, Untersuchungen des vorderen Augenabschnitts oder weitere optometrische Messwerte einbezogen werden. Ziel ist es, Hinweise auf mögliche Auffälligkeiten zu erkennen und gegebenenfalls eine weiterführende augenärztliche Abklärung zu empfehlen.

Der Blick von der anderen Seite

Eine interessante Perspektive zeigt ein Beitrag, der im Juli/August 2026 im AUGENSPIEGEL erschienen ist. Unter der Überschrift „Der Optometrist im deutschen Versorgungssystem“ geben Dr. Anke Messerschmidt-Roth und Karsten Pfeiffer einen Überblick über Ausbildungswege, Tätigkeitsfelder und Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit der Augenheilkunde. Zielgruppe sind dabei Augenarztpraxen, Kliniken und interdisziplinäre Versorgungsstrukturen. 

Für Augenoptiker und Optometristen ist vieles von dem, was der Beitrag zunächst erläutert, bekannt: dass es in Deutschland unterschiedliche akademische und berufliche Qualifikationswege gibt, dass der Begriff Optometrist nicht gesetzlich geschützt ist und sich deshalb unterschiedliche Kompetenzprofile hinter derselben Bezeichnung verbergen können. 

Spannender ist deshalb weniger die Beschreibung des eigenen Berufsbildes als die Perspektive, aus der sie erfolgt: Welche Fähigkeiten schreiben die Autoren Optometristen zu? Wo sehen sie mögliche Aufgaben innerhalb des Versorgungssystems? Und an welcher Stelle ziehen sie die Grenze zur ärztlichen Tätigkeit?

Weit mehr als Refraktion

Dabei fällt zunächst auf, dass Optometrie keineswegs auf die Bestimmung einer Brillenkorrektion reduziert wird. Die Autoren nennen eine ganze Reihe möglicher Tätigkeitsfelder. Dazu gehören neben objektiver und subjektiver Refraktion die Analyse von Sehschärfe, Akkommodation und Binokularsehen, die Betreuung komplexer refraktiver Fragestellungen sowie Low-Vision-Versorgung und Kinderoptometrie. Auch die Kontaktlinsenanpassung wird ausdrücklich als wichtiges Tätigkeitsfeld genannt – bis hin zu komplexeren Versorgungen bei irregulären Hornhautformen oder besonderen funktionellen Anforderungen. 

Besonders interessant im Zusammenhang mit der aktuellen Entwicklung ist der Abschnitt zum optometrischen Screening. Dessen Bedeutung nehme hierzulande zu, schreiben Messerschmidt-Roth und Pfeiffer. Als Beispiele nennen sie Untersuchungen des vorderen Augenabschnitts mittels Spaltlampe, orientierende Fundusbeurteilungen sowie verschiedene Verfahren zur Beurteilung der Sehfunktion. Ziel sei dabei nicht die medizinische Diagnosestellung, sondern Auffälligkeiten möglichst frühzeitig zu erkennen und den Betroffenen gegebenenfalls zur augenärztlichen Abklärung weiterzuleiten. 

Damit beschreiben die Autoren im Grundsatz genau jene Lotsenfunktion, die auch in vielen optometrischen Screeningkonzepten vorgesehen ist: untersuchen, Auffälligkeiten erkennen, einordnen und dort, wo weiterer Klärungsbedarf besteht, an die Augenheilkunde verweisen.

Erfahrung bleibt entscheidend

Dass ein Abschluss allein jedoch noch nicht jede fachliche Spezialkompetenz garantiert, unterstreicht der Beitrag im AUGENSPIEGEL mehrfach. Das gilt beispielsweise für die Anpassung von Spezialkontaktlinsen. Versorgungen bei Keratokonus, bei Säuglingen oder nach chirurgischen Eingriffen erforderten neben theoretischem Wissen vor allem umfangreiche praktische Erfahrung, die häufig erst über längere Zeit in spezialisierten Einrichtungen oder Praxen erworben werde. 

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Ähnlich differenziert beurteilen die Autoren die Integration eines Optometristen in eine ophthalmologische Praxis. Sie erfordere häufig eine strukturierte Einarbeitung. Arbeitsabläufe, diagnostische Fragestellungen und medizinische Entscheidungsprozesse könnten sich von den bisherigen Tätigkeitsfeldern unterscheiden. Genannt werden zudem klinische Dokumentation, interdisziplinäre Kommunikation und die Bewertung möglicher pathologischer Befunde. 

Das lässt sich weniger als grundsätzlicher Zweifel an optometrischen Kompetenzen lesen denn als Hinweis darauf, dass Ausbildung und praktische Erfahrung nicht dasselbe sind. Auch innerhalb der Optometrie können sich Kenntnisse und Routine je nach Tätigkeitsschwerpunkt erheblich unterscheiden. Ein Kontaktlinsenspezialist verfügt über andere praktische Erfahrungen als ein Optometrist, dessen Schwerpunkt seit Jahren auf Screening und bildgebenden Verfahren liegt.

Wo die Grenze verläuft

An einer Stelle ist die Position des Beitrags eindeutig: Medizinische Diagnosestellung und Therapie okulärer Erkrankungen bleiben Aufgabe der Augenheilkunde. Optometristen werden dagegen vor allem Kompetenzen bei der Durchführung und Interpretation optometrischer Untersuchungen sowie bei der strukturierten Beurteilung von Sehfunktionen zugeschrieben. 

Auch bei der refraktiven Chirurgie sehen die Autoren Möglichkeiten für ein Co-Management. Optometristen könnten beispielsweise präoperative Refraktionsmessungen übernehmen oder visuelle Funktionen im Verlauf kontrollieren. Indikationsstellung sowie operative und therapeutische Entscheidungen ordnen sie dagegen klar dem ophthalmologischen Facharzt zu. 

Die Trennlinie wird damit nicht bei der Untersuchung selbst gezogen. Entscheidend ist vielmehr, was aus den dabei erhobenen Informationen folgt. Gerade durch moderne bildgebende Verfahren wird diese Unterscheidung zunehmend relevant. Ein hochauflösendes Netzhautbild oder ein OCT lässt sich technisch auch außerhalb einer Augenarztpraxis erstellen. Die entscheidende Frage lautet jedoch, wer die erhobenen Daten bewertet, welche Aussage daraus gegenüber dem Kunden bzw. Patienten getroffen wird und wann eine medizinische Abklärung erforderlich ist.

Die offene Frage heißt Verantwortung

Die Entwicklung der Optometrie in Deutschland sei noch nicht abgeschlossen, heißt es. Weiterhin bestehe Klärungsbedarf hinsichtlich der berufsrechtlichen Einordnung und einer einheitlichen Definition des Berufsbildes. Eine klare Abgrenzung von Kompetenzen und Verantwortlichkeiten könne sowohl die interprofessionelle Zusammenarbeit als auch die Rechtssicherheit verbessern. Ausdrücklich sprechen die Autoren die fachliche Verantwortung für „Durchführung, Befundung und Interpretation“ entsprechender Untersuchungen an. 

Im Fazit heißt es ausdrücklich, Optometristen könnten insbesondere bei der Analyse von Sehfunktionen, bei Refraktion und optometrischem Screening „wertvolle Beiträge leisten“. Eine enge Zusammenarbeit mit der Augenheilkunde könne diagnostische Abläufe unterstützen und die Patientenversorgung verbessern. 

Offen ist damit weniger die Frage, ob Optometrie Teil einer erweiterten Versorgung sein kann. Vielmehr geht es darum, wie diese Zusammenarbeit künftig organisiert wird: innerhalb einer Augenarztpraxis, zwischen selbstständigen augenoptisch-optometrischen Betrieben und ophthalmologischen Praxen oder mithilfe neuer Anbieter, die technische Untersuchungen, Befundung und Weiterleitung miteinander verbinden.

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