ZVA: Gericht sieht Meisterpflicht in Hybrid-Filiale
Wie der Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) aktuell mitteilt, hat das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes eine Beschwerde der Supervista AG gegen eine Untersagungsverfügung der Stadt Homburg (Saar) abgewiesen. Betroffen war eine Brillen.de‑Filiale, die als Hybrid-Filiale mit Remote-Refraktion ohne anwesenden Meister betrieben wurde.

